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Bundestagswahl 2025: Nicht viel Zeit für die Briefwahl!
Redaktion · 13.02.2025

Sie haben die Wahl – entscheiden Sie frühzeitig, ob Sie im Wahllokal oder per Briefwahl Ihre wählen wollen. Foto: Pixabay / neelam279
Die Briefwahl erfreute sich bei den letzten Wahlen immer größerer Beliebtheit, 2021 waren es fast 50 Prozent der Wählenden. Durch die Vorziehung der Wahlen sind die Fristen 2025 jedoch sehr viel kürzer, für die Briefwahl bleiben knapp 2 Wochen.
Für die Schnellen: Briefwahl bereits jetzt beantragen
Bereits jetzt hat die Stadt Köln ein Onlineportal freigeschaltet, über das Personen, die im Kölner Wählerverzeichnis eingetragen sind, die Briefwahl beantragen können. Mit Vollmacht ist dies auch zum Beispiel für Angehörige möglich. Dazu brauchen Sie keine Wahlbenachrichtigung. Hier finden Sie Informationen und Sie können die Briefwahl beantragen - Stadt Köln.
Grundsätzlich kann die Briefwahl bis Freitag, 21. Februar um 15 Uhr beantragt werden. Für die rechtzeitige Zustellung ist der Wähler zuständig – die Deutsche Post garantiert eine fristgerechte Zustellung bei Einwurf bis Donnerstag, 20. Februar 2025. Danach kann das nicht mehr garantiert werden.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Im Regelfall schickt das Wahlamt die Wahlbenachrichtigung jedem per Post nach Hause. Bei der Wahl 2025 erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zwischen Donnerstag, 23. Januar und Sonntag, 2. Februar. Mit dieser kann im Wahllokal gewählt oder die Briefwahlunterlagen entweder postalisch oder online angefordert werden. Ein QR Code auf dem Brief leitet bequem auf die entsprechende Webseite der Stadt Köln weiter.
KölnerLeben empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen! Die vorzeitige Eintragung im Onlineportal beschleunigt das Vorgehen und erleichtert allen Beteiligten den Wahlvorgang.
Da die Briefwahlunterlagen erst ab Freitag, 7. Februar verschickt werden, sind zwischen der Zustellung der Unterlagen und der Wahl am Sonntag, 23. Februar lediglich zwei Wochen Zeit. In diesem kurzen Zeitraum müssen die Wahlunterlagen zurück zum Wahlamt geschickt werden, wenn Ihre Stimme zählen soll.
Für alle, die spät dran sind
Haben Sie aufgrund der kurzen Fristen die Wahlunterlagen zu Hause vorliegen und am 23. Februar noch nicht verschickt, bleiben folgende Möglichkeiten bestehen.
- Wenn die Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt wurden:
Sie können am Wahltag zu einem beliebigen Wahlraum Ihres Wahlkreises gehen und die Wahl vor Ort durchführen. - Wenn Sie die Wahlzettel bereits ausgefüllt haben:
In diesem Fall können Sie die Unterlagen nicht in einem Wahlraum abgeben! Sie müssen den Brief bis zum 23. Februar, 18 Uhr in diesen Briefkasten einwerfen:
Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68 – 70, 51105 Köln.
Voraussichtlich können Sie zudem ausschließlich am Wahltag zwischen 12.30 – 18 Uhr Ihren Wahlbrief am Briefwahlzentrum der Kölnmesse in die Wahlurne beim Infopoint werfen.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Falls Sie bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder schon wissen, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis stehen, werden Sie tätig! Nehmen Sie Kontakt zum Wahlamt auf.
Alle Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Seite
Bundestagswahl - Stadt Köln
Für weitere Fragen wenden Sie sich an
Stadt Köln – Wahlamt
Tel.: 0221 /221 – 34567
Das elektronische Kontaktformular finden Sie unter
Kontaktformular - Stadt Köln
Tags: 2025 , Briefwahl , Bundestagswahl , Fristen , Stadt Köln
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