Pflege
Pflegereport – die Lage in Köln von ambulant bis stationär
Sabrina Steiger · 29.12.2025
Hauptsache daheim. Der Wunsch vieler Menschen ist es, so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können. Foto: Bettina Bormann
Es kann ganz schnell gehen. Ein Sturz oder Schlaganfall kann dazu führen, dass man pflegebedürftig wird. Was tun? Plötzlich steht man selbst und die Angehörigen vor vielen Fragen. In vielen anderen Fällen lässt sich die Pflege vorausschauender planen, etwa wenn eine Krankheit erst allmählich zur Verschlechterung des Zustandes führt. Dann kann man die Antworten ohne drängende Eile finden. In allen Fällen raten Pflegeexperten, sich umfassend zu informieren, am besten schon frühzeitig. Den Betroffenen steht in Köln ein dichtes Netz von Informations- und Beratungsangeboten zur Verfügung. Dazu zählen die Seniorenberatungsstellen in den Stadtbezirken, die Wohlfahrtsverbände, die Pflegekassen und die Sozial-Betriebe-Köln (SBK). Tritt die Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt ein, vermitteln die dortigen Sozialarbeiter erste Hilfen. Denn das Ziel ist, dass die Kölnerinnen und Kölner möglichst lange zu Hause leben können.

So lange wie möglich zu Hause
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es ein großes Angebot an Hilfen. „Gemäß dem Grundsatz ‚ambulant und teilstationär vor stationär‘ umfasst das vorhandene Hilfe- und Pflegesystem vielfältige Unterstützungsleistungen, um den individuellen Bedürfnissen der Menschen zu entsprechen“, schreibt Sozialdezernent Dr. Harald Rau im Vorwort zum Dritten Bericht zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln 2024. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, soll die stationäre Pflege in einem Heim zum Tragen kommen.
Zur Lage in Köln gibt die Pflegestatistik des Landes Nordrhein-Westfalen Auskunft. Sie erfasst allein die Pflegebedürftigen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. 73.821 Pflegebedürftige zählte sie Ende 2023 in Köln, das sind 6,7 Prozent der Stadtbevölkerung. Davon lebten nur 7.509 Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, also in Pflege- heimen. Der Großteil – das heißt über 66.000 Pflegebedürftige – wird zu Hause gepflegt: durch Angehörige oder Pflegedienste.
Möglichst lange zu Hause leben – das ist nach den Erfahrungen von Elisabeth Igelmund-Schmidt, Seniorenberaterin im Stadtbezirk Porz, auch der Wunsch der meisten Betroffenen. Die Seniorenberatungen in den neun Stadtbezirken sind wichtige Anlaufstellen für alle Fragen rund um Alter und Pflege. In Gesprächen mit den Ratsuchenden weist Igelmund-Schmidt den Weg durch die vielfältigen Angebote, hilft bei der Suche nach einem Pflegedienst genauso wie bei Anträgen ans Sozialamt oder der Vermittlung von Nachbarschaftshelfern.
Der größte Pflegedienst: die Angehörigen
Von den über 66.000 Menschen, die in Köln zu Hause gepflegt werden, nehmen laut Landespflegestatistik gerade einmal 9.405 Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch. Den Großteil der Betreuung und Pflege leisten die Angehörigen, die dafür von den Pflegebedürftigen bestenfalls das Pflegegeld bekommen.
Dabei ist der Anteil von Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen. Waren es im Jahr 2015 noch 16.069 Personen, so hat sich deren Zahl bis zum Ende des Jahres 2023 auf 49.824 Personen mehr als verdreifacht. Das zeigt auch der Dritte Bericht zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln, den das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) verfasst hat. Dr. Dietrich Engels vom ISG macht dafür die Pflegereform von 2017 verantwortlich. Damals wurde vom System der drei Pflegestufen, die vor allem körperliche Defizite berücksichtigten, auf das System der fünf Pflegegrade umgestellt. Diese erkennen Pflegebedürftigkeit auch aufgrund psychischer und kognitiver Probleme an. Damit wurden auf einen Schlag mehr Menschen anspruchsberechtigt – viele zum Beispiel mit Demenz.
„Profitiert haben vor allem Menschen im leichten pflegerischen Bereich“, sagt Dr. Engels. Seitens der Bundesregierung sieht man durch die Abschaffung des Pflegegrads 1 Einsparmöglichkeiten, um Finanzierungslücken der Pflegekassen zu stopfen. Dazu Dr. Engels: „Gegen eine Abschaffung des Pflegegrads 1 spricht, dass sich dann ein Teil der jetzigen Bezieher um eine Einstufung in Pflegegrad 2 bemühen würde, der mit höheren Kosten verbunden ist.“ Er hält das vermutete Einsparpotenzial von 1,8 Milliarden Euro für überschätzt, da jetzt in diesem Grad nur 700 Millionen Euro aufgewendet werden. Es sei grundsätzlich nicht nachvollziehbar, „dass mit Einsparungen ausgerechnet bei besonders belasteten Bevölkerungsgruppen begonnen wird“, so Dr. Engels. Nach letztem Stand erklärte das Bundesgesundheitsministerium, dass es keine Streichung plane.

Hilfen für pflegende Angehörige
Denn trotz der Leistungen der Pflegekasse bleiben die Belastungen für pflegende Angehörige hoch. Jemanden zu pflegen, bedarf sowohl körperlicher als auch seelischer Kraft. Je nach Entwicklung wird die Pflege umfangreicher, komplexer und damit zeitaufwendiger. Das eigene Leben und oft auch die Berufstätigkeit müssen eingeschränkt werden. Dabei hat der Gesetz- geber Möglichkeiten geschaffen, die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie zu erleichtern.
So haben Berufstätige das Recht auf kurzfristige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen und Bezug von Pflegeunterstützungsgeld. Eine längere, bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit kann ebenfalls beantragt werden, der Lohnausfall kann in diesem Fall durch ein immerhin zinsfreies Darlehen ausgeglichen werden.
Dieser Anspruch besteht auch bei einem anderen Modell, der Familienpflegezeit. Es sieht vor, dass Angehörige maximal 24 Monate die reguläre Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche reduzieren können. Diese Modelle mit den Einkommensverlusten stellen ein Armutsrisiko für die Pflegeperson dar. Immerhin übernimmt die Pflegekasse für Arbeitnehmende die enfallenen Einzahlungen in die Rentenkasse – unabhängig von der Freistellung nach dem Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetz.
Aber auch praktische Unterstützung für den Alltag vor Ort ist nötig: Die Kliniken der Stadt Köln, Wohlfahrtsverbände und Krankenkassen bieten zahlreiche kostenlose Pflegekurse für die Angehörigen an. Neben den Grundkenntnissen gewinnen die Teilnehmenden hier Sicherheit im Umgang mit der häuslichen Pflegesituation. Darüber hinaus – und das ist nicht unwesentlich – können sie sich mit anderen Menschen austauschen, die in einer ähnlichen Situation sind wie sie.
Die Zukunft der Heimpflege
Bei allem Engagement – manchmal ist eine Heimunterbringung unumgänglich. 97 Pflegeheime gibt es heute in Köln. Zwar mussten seit 2018 einige Einrichtungen, die die gesetzlich vorgeschriebene Einzelzimmer-Quote und Größe von mindestens 14 Quadratmetern mit eigenem Badezimmer nicht umsetzen konnten, schließen. Dafür wurden aber seit 2023 fünf neue stationäre Pflegeeinrichtungen eröffnet. Damit gibt es in Köln 7.910 stationäre Plätze – 600 mehr als vor acht Jahren (Stand Februar 2025). Aber, so Dr. Engels vom ISG: „Die Lage spitzt sich auf breiter Linie zu. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft gibt es eine stark steigende Pflegebedürftigkeit. Die Kapazitäten halten da nicht mit.“
Der Blick in die Statistik des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, veröffentlicht in der kommunalen Pflegeplanung, zeigt: Zum Jahresende 2022 waren in Köln 259.875 Menschen älter als 60 Jahre, davon fast ein Viertel älter als 80 Jahre. Eine Prognose berechnet, dass bis 2050 die Zahl der Menschen ab 60 Jahren um 17 Prozent steigen wird, die der Hochaltrigen sogar um 34 Prozent. Angesichts dieser Prognose hat das ISG berechnet, dass die Zahl der Heimplätze in Köln bis 2040 auf mindestens 8.480 Plätze und bis 2050 sogar auf 9.701 steigen müsste.

Qualitätsstandards sind gut, Kontrolle ist besser
Um die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen zu gewährleisten, werden die Heime regelmäßig von zwei Kontrollorganen geprüft: zum einen vom Medizinischen Dienst (MD), früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), zum anderen von der WTG-Behörde, früher unter dem Titel Heimaufsicht bekannt.
Der MD prüft die Qualität der Heime, ist unabhängig und unterstützt außerdem die Krankenkassen und Pflegekassen bei medizinischen und pflegerischen Fragen. Und er begutachtet Anträge auf Leistungen und berät bei medizinischen Sachverhalten. Die Prüfer achten bei ihren jährlichen Heimbesuchen vor allem darauf, wie gut die Bewohner versorgt sind: Werden sie bei Mobilität und Selbstversorgung unterstützt? Hilft das Personal bei Alltagsstruktur und sozialen Kontakten? Wie oft kommt es zu Stürzen? Die Besuche werden einen Tag zuvor angekündigt, damit die Einrichtung entsprechende Zahlen bereitstellen kann. „Defizite entdecken wir trotzdem“, sagt Susanne Seth, Teamleiterin der Qualitätsprüfung beim MD Nordrhein. „Wir schauen vor allem auf den Versorgungszustand. Ist der schlecht, lässt sich das nicht innerhalb von 24 Stunden ändern.“ Bei guter Qualität kann der Prüfrhythmus auf zwei Jahre verlängert werden.
Die WTG-Behörde, etwas sperrig abgeleitet von Wohn- und Teilhabegesetz, kontrolliert Pflegeeinrichtungen mindestens alle zwei Jahre und veröffentlicht die Ergebnisse auf der städtischen Internetseite. Begutachtet werden die Wohnqualität, die Alltagsgestaltung, die Mitbestimmung der Bewohner und auch die Personalsituation. Besonders zu diesem Punkt mussten die Mitarbeitenden der WTG-Behörde im aktuellen Berichtszeitraum die Einrichtungen oft beraten: Denn seit 2023 gilt ein neues Personalbemessungsverfahren in der stationären Pflege. Dabei wird der Personalbedarf für jede Einrichtung individuell berechnet – entsprechend der Zahl und der Pflegegrade ihrer Bewohnenden. Das Ergebnis: Die meisten Pflegeheime dürften mehr Personal einstellen als zuvor.
Doch dieses Personal müssen die Einrichtungen erst einmal finden. In Köln wie im ganzen Land besteht gerade in der Pflege ein großer Fachkräftemangel. „Die Anbieter sagen uns, dass sie nicht das Personal finden, das sie brauchen“, berichtet Dr. Engels. Und das hemmt auch den Bau von neuen Einrichtungen: „Selbst wenn sie Geld hätten zu investieren und Grundstücke da wären – das Personal würde immer noch ein Problem sein.“
Wer soll das bezahlen?
Jeder Pflegefall ist mit Kosten verbunden. Auch wenn sich der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Leistungen der Pflegekassen erhöht haben: Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung und Pflegegrades voraus. Dabei hängt die Leistung der Pflegekasse von dem Pflegegrad ab, in den der Pflegebedürftige durch den Medizinischen Dienst eingestuft wird. So werden mit Pflegegrad 3 beispielsweise 599 Euro gezahlt, die an den Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt werden, wenn er zu Hause gepflegt wird. Wenn mit diesem Grad ein professioneller ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, gibt es Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro. Die Kosten für die stationäre Pflege und Unterbringung sind weit höher. Hier kommen zu den Pflegekosten, die ebenfalls nur zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen werden, noch die Kosten für Wohnen und Verpflegung hinzu. Auch die Bau- und Renovierungskosten einer Einrichtung wer- den auf die Bewohner umgelegt. So ist ein Heimplatz in Köln kaum unter 3.000 Euro Eigenanteil im Monat zu haben.
Verfügen der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen über keine ausreichenden finanziellen Mittel, kommt das städtische Sozialamt dafür auf. Anfang 2025 zahlte es in 3.854 Fällen „Hilfe zur Pflege“, es übernimmt also den gesamten Eigenanteil. In 878 Fällen wurde Wohngeld in Pflegeheimen gezahlt. Dann gibt es noch das Pflegewohngeld: Hier übernimmt das Sozialamt nur die Investitionskosten der jeweiligen Einrichtung. Das war in Köln 380-mal Anfang 2025 der Fall.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Entlastungsbetrag | |
| 1. Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
– | – | – | 131 Euro |
| 2. Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
347 Euro | 796 Euro | 721 Euro | 131 Euro |
| 3. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
599 Euro | 1.497 Euro | 1.357 Euro | 131 Euro |
| 4. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
800 Euro | 1.859 Euro | 1.685 Euro | 131 Euro |
| 5. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 990 Euro | 2.299 Euro | 2.085 Euro | 131 Euro |
Bücher zum Thema Pflege
der Verbraucherzentrale NRW:
- Pflegefall – was tun? Soforthilfe – Schritt für Schritt.
160 Seiten, 3. Auflage 2025, 18 Euro, ISBN 978-3-86336-426-7 - Pflegeheim finden und finanzieren. Kosten, Leistungen, Rechte.
176 Seiten, 1. Auflage 2025, 20 Euro,
ISBN 978-3-86336-428-1 - Handbuch Pflege. Hilfe organisieren: Anträge, Checklisten, Verträge.
198 Seiten, 4. Auflage 2024, 18 Euro,
ISBN 978-3-86336-419-9 - Pflege zu Hause. Was Angehörige wissen müssen.
232 Seiten, 3. Auflage 2024, 20 Euro,
ISBN 978-3-86336-409-0
Im Buchhandel erhältlich oder auf https://shop.verbraucherzentrale.de
Mehr Hilfen für mehr Menschen
Die Stadt Köln hat die Herausforderungen erkannt und will mit dem Projekt „Zukunft Pflege Köln“ die ambulante und stationäre Versorgung der Pflegebedürftigen ausbauen und weiterentwickeln. Ingo Thevis, zuständiger Abteilungsleiter beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, bekräftigt: „Wir werden bestehende Angebote für Seniorinnen und Senioren weiterentwickeln und ausbauen. Nur so kann es uns gelingen, in den Veedeln Bedingungen zu schaffen, die Senioren, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das muss der Anspruch einer inklusiven Stadtgesellschaft sein.“ Ein weiterer Meilenstein dieses Prozesses: Der Rat hat im April 2025 beschlossen, in der Stadtplanung die Pflege zu priorisieren: Bei Stadtentwicklungsprojekten soll es von nun an immer Anreize oder sogar Verpflichtungen geben, auf den angebotenen Grundstücken auch Pflegeeinrichtungen zu bauen.
Lesen Sie hier den Kommentar von Dr. Harald Rau: So steht es um die Pflege in Köln.
Wegweiser – Gut informiert älter werden
Kostenfreie Broschüre, in der über- sichtlich Adressen und Ansprechpartner der Seniorenberatungen in den Bezirken und zu weiteren Themen zu finden sind. Erhältlich in städtischen Einrichtungen, bei den Wohlfahrtsverbänden und in vielen Apotheken. Der Wegweiser sowie Adressverzeichnisse von Heimen und Pflegediensten können kostenfrei angefordert werden beim Beratungstelefon für Senior*innen und Menschen mit Behinderung: Tel. 0221 / 221-2 74 00, Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–13 Uhr (mit Anrufbeantworter, es wird zurückgerufen!),
E-Mail: beratungstelefon@stadt-koeln.de
Datenbank: www.stadt-koeln.de/beratungstelefon
MD Nordrhein, Pflegezentrale Köln
Cäcilienkloster 6, Tel. 0221 / 160 65-0,
Mo–Do 7.30–17 Uhr, Fr 7.30–14 Uhr,
E-Mail: verbundsued@md-nordrhein.de
www.md-nordrhein.de
Heime mit Qualitätschecks finden: Verband der Ersatzkassen (vdek): www.pflegelotse.de
Angebot der Betriebskrankenkassen: https://pflegefinder.bkk-dachverband.de
Gemeldete freie Plätze: www.heimfinder.nrw.de
Beschwerden zu Pflegeheimen
können Bewohner und ihre Angehörigen hier vorbringen:
Stadt Köln – Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren,
WTG-Behörde
Bezirksrathaus Kalk, Kalker Hauptstr. 247–273
Tel. 0221 / 221-2 74 04,
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr
Mehrsprachige kultursensible Beratung für Senioren und deren Angehörige
Anträge, Vermittlung und Begleitung zu verschiedenen Diensten
deutsch, persisch, türkisch, kurdisch
interKultur e.V.
Buchheim Str. 13
51063 Köln
s.khaledi@interkultur-ev.net
https://www.interkultur-ev.net/
Siyamak Khaledi-Paveh
Mo, Di, Do, Fr: 9-16 Uhr nach Terminvereinbarung
Tel:: 0159 / 01 32 17 53
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