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Ratgeber

Wohngeldreform 2023: Ein Plus für mehr für Haushalte

Diana Haß · 28.12.2022

Foto: chocolat01 / pixelio

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Durch eine Reform soll es 2023 mehr Anspruchsberechtigte und Energiepauschalen geben. Doch was genau ändert sich mit der Reform? Für wen kann sich ein Antrag lohnen? Informieren Sie sich über die Beantragung in Köln.

„Trautes Heim, Glück allein.“ Der Spruch bringt auf den Punkt, wie wichtig das Zuhause ist. Doch besonders in einer Großstadt wie Köln sind die Mieten für Wohnungen oder die Unterhaltskosten für ein Eigenheim hoch. Kommt dann noch ein geringes Einkommen dazu, kann es eng werden, das Zuhause zu finanzieren. In einem solchen Fall hilft der Staat mit dem Wohngeld.

Der Zuschuss soll sicherstellen, dass jeder gut wohnen kann. Doch damit nicht genug: Wegen der enorm gestiegenen Preise für Heizkosten plant die Bundesregierung eine Reform des Wohngelds zum Januar 2023. Verabschiedet ist das Gesetz für das sogenannte Wohngeld Plus noch nicht. Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, kommen auch Haushalte in den Genuss von Wohngeld, die bisher keinen Anspruch hatten.

Zuschüsse und Heizkostenpauschale: Hiermit können Sie rechnen

Der Kreis der Berechtigten wird sich unter anderem durch die Senkung der Einkommensgrenzen verdreifachen. Außerdem ist geplant, die Höhe der Zuschüsse deutlich zu erhöhen. Sie sollen sich im Durchschnitt mehr als verdoppeln. Der derzeitige Durchschnittsbetrag steigt damit von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro. Zusätzlich soll eine Pauschale für Heizkosten und eine Klimakomponente gezahlt werden.

Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln, findet die Pläne richtig. „Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringeren Einkommen, die die aktuellen Preissteigerungen besonders hart treffen“, sagt er.

Wer erhält Wohngeld?

Mietzuschuss für Mieter und Bewohner von Seniorenheimen

Grundsätzlich können sowohl Mieter als auch Eigentümer Wohngeld erhalten. Es gibt für Mieter einen Mietzuschuss, dieser gilt auch für Bewohner von Seniorenheimen. Eigentümer werden mit einem Lastenzuschuss unterstützt. Für den Bezug von Wohngeld sind zwei Faktoren ausschlaggebend: zum einen die persönlichen finanziellen Verhältnisse und zum anderen die Mietstufe. Die eine Voraussetzung sind geringe Einkünfte eines Haushaltes. Um die Einkünfte festzustellen, wird das Einkommen aller Mitglieder, die unter einem Dach wohnen, zusammengerechnet. Ob es aus Gehalt, Rente oder Vermögen stammt, ist nicht entscheidend. Und anders als bei der Sozialhilfe liegen die Einkommensgrenzen weit höher und man darf Vermögen besitzen.

Wie berechnet sich das Wohngeld in Köln?

Ab Januar 2023 wird es neue Berechnungsformeln geben, die noch nicht bekannt sind. Aber wenn zum Beispiel eine alleinstehende Person 1.200 Euro Gesamteinkommen und 600 Euro Kaltmiete hat, könnten ihr mindestens 200 Euro Wohngeld zustehen (Angaben ohne Gewähr). Dann kann sich ein Antrag lohnen.

Ebenfalls ausschlaggebend ist die Mietstufe. Sie legt fest, welche Miethöhe überhaupt anrechenbar ist. Dafür ist wichtig, wo sich die Wohnung befindet, ob in preiswerteren ländlichen Regionen oder in teuren Großstädten. Sieben Stufen gibt es bisher. Köln ist in Stufe 6 eingeordnet. Damit werden auch hohe Mieten anerkannt. Aus den Faktoren geringe Einkünfte und Mietstufe errechnet die Wohngeldstelle die genaue Höhe des Zuschusses.

Anspruch prüfen und beantragen

In jedem Fall sollten alle, die nicht wissen, ob sie anspruchsberechtigt sind, dies überprüfen lassen. Die Mitarbeitenden der städtischen Wohngeldstelle führen dazu komplexe Berechnungen durch. Der Deutsche Städtetag hat Vorschläge zur Vereinfachung der Antragsprüfung entwickelt und an die Bundesregierung herangetragen. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass diese Vorschläge berücksichtigt werden. Denn wenn deutlich mehr Menschen Wohngeld beantragen, stoßen die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle an ihre Grenzen.

Seit die Pläne für das „Wohngeld Plus“ bekannt sind, bemüht sich die Stadt Köln um neue Mitarbeitende für die Wohngeldstelle. Das Ziel ist, dass alle Berechtigten möglichst zügig ihr Wohngeld ausgezahlt bekommen. „Es ist jedoch absehbar, dass es zu Verzögerungen kommen wird, da sowohl die Gewinnung neuer Mitarbeitender als auch deren Einarbeitung mehr Vorlauf benötigen. Die Prüfung von Wohngeldanträgen erfordert fundierte Fachkenntnisse“, sagt Dr. Rau.

Gut zu wissen: Unterstützung gibt es rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag eingegangen ist. Doch wenn das Geld knapp ist, zählt jeder Tag. Das weiß man auch in der Stadtverwaltung. „Die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle haben bereits angeboten, ab Januar auch an Samstagen zu arbeiten“, sagt Dr. Rau.

Wohngeld in Köln: Wichtige Adressen und Tipps

Wo kann ich als Kölner Wohngeld beantragen?

Die Zentrale Wohngeldstelle in Lindenthal ist für die Antragstellung zuständig. Auch Verlängerungen von Wohngeld können hier vorgenommen werden:

Amt für Wohnungswesen Zentrale Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal
Aachener Str. 220.
Tel. 0221 / 221-0
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8–12 Uhr und nach Vereinbarung.

Oder wenden Sie sich an die Seniorenberatung in Ihrem Bezirksrathaus.

Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie auf www.stadt-koeln.de/service/produkt/wohngeld oder per E-Mail: poststelle-wohngeld@stadt-koeln.de

Was benötigen Sie für den Antrag

Für den Antrag benötigen Sie als Mieter lediglich ein Antragsformular und einige wenige Unterlagen. Das sind Einkommensnachweise, eine Bescheinigung des Vermieters und ein Nachweis darüber, dass die Miete gezahlt wurde. Wer einen Lastenzuschuss für das Eigenheim beantragen möchte, braucht unter anderem Nachweise über Unterhaltskosten und Ausgaben für Zinsen und Versicherungen. Diese können mit der Post geschickt werden.

Die vielen Neuanträge zu bearbeiten, wird dauern, zumal auch die IT erst umgestellt werden muss. Aber es gilt das Datum der Antragstellung für die Auszahlung, auch wenn es einige Zeit braucht, um die persönliche Höhe des Wohngeldes zu ermitteln. Der Betrag wird nach Erhalt des Bescheids rückwirkend ausgezahlt.


Wohngeldrechner und Online-Antrag

Die Höhe des Wohngelds lässt sich unverbindlich berechnen. Den Antrag kann man direkt mittels des Wohngeldrechners NRW auch online stellen. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen.

Zusatz-Info: Mit einem positiven Wohngeldbescheid können Sie Ihre Berechtigung für einen KölnPass und für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz nachweisen.

Lesen Sie hier den Kommentar von Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

 

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Tags: Wohnen im Alter , Wohngeld

Kategorien: Leben in Köln