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Ratgeber

Welche Mund-Nasen-Bedeckung geht wann zum Schutz gegen Corona?

Redaktion · 10.03.2021

Überall sieht man die Hinweisschilder: Es herrscht Maskenpflicht. Aber welche Modelle sind gemeint? Foto Tobias Losch /Pixabay

Überall sieht man die Hinweisschilder: Es herrscht Maskenpflicht. Aber welche Modelle sind gemeint? Foto Tobias Losch /Pixabay

Die aktuellen Regeln zur Maskenpflicht: was geht wann? Ob FFP-Masken, medizinische Gesichtsmasken, Visiere oder selbstgemachte Masken - welche schützt wie gegen Corona und welche sind wiederverwendbar? Eine Übersicht.

Seit dem 25.01.21 gibt es neue Regeln für die Maskenpflicht zum Schutz vor Covid-19. Hier stellen wir die verschiedenen Maskentypen vor, die sich in ihrem Design und ihrer Schutzwirkung deutlich unterscheiden. Gute Quelle dafür ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Lesen Sie hier eine Übersicht.

Neu: In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften oder Arztpraxen gilt die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken: FFP2 oder KN95/N95 Maske, das ist die sogenannte „OP-Maske“.

Alltagsmasken und Schutzvisiere sind dort nicht mehr erlaubt, jedoch im privaten Raum schon. Trotzdem Abstand halten nicht vergessen!

Die verschiedenen Maskentypen - eine Übersicht:

Gesichtsvisiere

Synonyme: Gesichtsschutzschild
Verwendungszweck: Privater Gebrauch
Kennzeichnung: Die geprüften Visiere gelten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), erkennbar am CE-Kennzeichen. Es gibt auch ungeprüfte Produkte zu kaufen.
Schutzwirkung: Es erfolgt kein Atemschutz, nur Gesicht und Augen werden vor Tropfen und Spritzer von Flüssigkeiten geschützt.

Mund-Nasen-Bedeckung

Synonyme: Alltagsmaske, DIY-Maske (selbstgemachte Masken, oft selbstgenäht), Behelfs-Mund-Nasenmaske, Community-Maske
Verwendungszweck: Privater Gebrauch ohne gesetzliche Norm zu Filtereigenschaften
Kennzeichnung: Es gibt keine Prüfzeichen, da es Kleidung ist.
Schutzwirkung: Der Schutz ist je nach Design unterschiedlich. Es erfolgt nur ein Schutz vor Tröpfchen beim Einatmen. Die Geschwindigkeit des Atemstroms und der Tröpfchen-Auswurf können mit einer Alltagsmaske reduziert werden.

Medizinische Gesichtsmasken

Synonyme: OP-Maske (als medizinischen Gesichtsmaske sind nur die Masken "Typ II" und "Typ IIR" gemäß Norm zugelassen)
Kennzeichnung: CE-Kennzeichen als Medizinprodukt auf Verpackung
Schutzwirkung: Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen

Partikelfilternde Halbmaske - FFP-Maske

Synonyme: FFP2-, FFP3-Maske
Verwendungszweck: Eigenschutz/Arbeitsschutz
Kennzeichnung: CE-Kennzeichen (mit Nummer) auf Verpackung und Produkt; persönliche Schutzausrüstung
Schutzwirkung: Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen

Fazit
OP-Masken wie auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 haben eine höhere medizinische Schutzwirkung als Alltagsmasken. Wegen der Filtrationsleistung und wegen ihres besseren Dichtsitzes haben FFP2- und FFP3-Masken die höchste Schutzwirkung.

Grafiken: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken

Die OP-Maske


OP-Masken sind nur einmal zu verwenden. Sie sollten regelmäßig gewechselt werden. Foto: Markus Winkler/Pixabay

Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken

Diese Masken sind Einmal-Produkte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut. Sie sollten nach dem einmaligen Gebrauch nicht wiederverwendet werden.

So erkennen Sie zertifizierte Produkte:

In ihrem Aussehen sind sie sich sehr ähnlich: rechteckige Form mit Faltenwurf, damit sich die Maske dem Gesicht anpassen kann. Die Vorderseite (Außenseite) ist meist farbig, die Rückseite (Innenseite) nicht. Die Masken haben Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht. Sie haben klar definierte Filtereigenschaften. Sie sind mit einem CE-Zeichen auf der Verpackung gekennzeichnet. Das Prüfzeichen zeigt, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind.

Die FFP-Maske


FFP Masken - wie dieses Kaffeefilter-förmige Model - schützen am besten. Auch sie sollten regelmäßig gewechselt werden. Foto:  Markus Winkler/Pixabay

Verwendung von partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)

Die „FFP-Masken“ sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie sind ursprünglich als sogenannte „Staubschutzmaske“ aus dem Bereich des Handwerks bekannt. Die Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen.

So erkennen Sie zertifizierte Produkte:

Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar - „Kaffeefilterform“. Das Design der FFP-Masken ist unterschiedlich. Es gibt Masken mit und ohne Ausatemventil.

So funktionieren die Masken:

FFP-Masken schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Sie müssen dicht am Gesicht sitzen, um ihre Filterleistung entfalten zu können: Sie bieten deshalb Fremd- und Eigenschutz.

Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche. Bei Masken mit Ventil ist der Fremdschutz wesentlich geringer: Ausgeatmete Aerosole werden nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst und verwirbelt.

Masken vom Typ FFP2 haben eine Filterleistung von mindestens 94 Prozent. FFP3-Masken schützen ihre Träger mit mindestens 99 Prozent.


Diese kuppelförmige FFP-Maske hat ein eingearbeitetes Ventil. Sie ist mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet. Foto: Ren-mch / Pixabay

Wiederverwendung von FFP-Masken

Die FFP-Masken sind Einmal-Produkte. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung entsorgt werden. Inwiefern die Schutzwirkung der FFP Masken durch eine Mehrfachverwendung beeinträchtigt wird, wird wissenschaftlich geprüft.

Bisher gilt: Es sollte immer nur von einer Person eine eigene Maske benutzen: täglich ein frisches Exemplar jeweils an den aufeinanderfolgenden Wochentagen. Es wird empfohlen, für jeden Wochentag eine eigene Aufbewahrung der Maske vorzusehen.

Nach 7 Tagen Aufbewahrung (mit ausreichender Lüftung) wird die Menge der infektiösen Coronaviren (SARS-CoV-2) auf und in den Masken auf ein akzeptables Maß verringert. Bei der Desinfektion im Backofen bei 80 Grad wird das Coronavirus sogar nahezu vollständig inaktiviert.

Beide Verfahren führten in einer Untersuchung der Fachhochschlue Münster weder zu einem nennenswerten Verlust der Filterleistung noch zu einer Veränderung der Maske.

Mehr Informationen zu beiden Verfahren finden Sie im Flyer der FH Münster, den Sie hier herunterladen können.

FFP2-Masken sollten nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine gereinigt werden. Mechanische Einwirkung sowie Reinigungsmittel in der Wasch- oder Spülmaschine können die Masken beschädigen. Ähnliches gilt für die Wiederaufbereitung mit UV-Licht: Es wirkt nur an der Oberfläche und das setzt die Filterwirkung herab.

Auch die Reinigung in der Mikrowelle ist riskant: Es werden keine gleichmäßigen Temperaturen erreicht, sodass die Temperatur an einigen Stellen der Maske zu niedrig sein kann. Das heißt, diese Methode ist unwirksam. An anderen Stellen kann die Temperatur der Mikrowelle zu hoch sein. Das kann die Maske beschädigen.

 

Hinweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken finden Sie auf der Internetseite: www.rki.de

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): www.bfarm.de.

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Tags: Covid-19 , Masken

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