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Ratgeber

In weiser Voraussicht

Diana Haß · 17.05.2021

Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com

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Behandlung im Voraus planen – mit einer besonderen Patientenverfügung kann man seine Wünsche für die Sterbephase festlegen.

„Wäre das in Mutters Sinn?“ Angehörige tappen oft im Dunkeln, wenn sie über die medizinische Behandlung eines geliebten Menschen, der sich nicht mehr äußern kann, entscheiden müssen. Gut, wenn es in einer solchen Situation eine Patientenverfügung gibt. In ihr kann jeder im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Eingriffe im Ernstfall gewünscht sind und welche nicht. Doch längst nicht jede Patientenverfügung beantwortet alle Fragen.

Behandlung im Voraus planen

„Oft sind Patientenverfügungen zu allgemein gehalten oder die Aussagen widersprechen sich. Das kann Ärzte und Angehörige vor Schwierigkeiten stellen“, sagt Dr. Thomas Otten vom Erzbistum Köln. Er unterstützt deshalb das Konzept „Behandlung im Voraus planen“ (BVP). „Das Konzept hilft, fundiert eine individuelle und wirksame Patientenverfügung zu erstellen. Geschulte Gesprächsbegleiter unterstützen den Entscheidungsprozess“, erläutert Otten. Er ist zertifizierter Trainer für die BVP-Gesprächsbegleiter und zuständig für die Ausbildung in Köln und Umgebung. Rund zwanzig sind bisher an der Caritas-Akademie ausgebildet worden. Etwa 25 Seniorenpflegeeinrichtungen verschiedener Träger bieten bereits BVP-Gespräche an.

Individuell die Wünsche festlegen

Sabine Westerfeld arbeitet seit April 2019 als BVP Begleiterin in vier Kölner Seniorenhäusern der Cellitinnen zur heiligen Maria. „Die Resonanz ist sehr gut. Ich stelle immer wieder fest, dass sich viele Menschen über ihre letzte Lebensphase Gedanken machen. “Westerfeld weiß nicht nur, was medizinisch und rechtlich möglich ist. In mehreren Gesprächen unterstützt sie die Senioren dabei, Schritt für Schritt herauszufinden, was ihnen wichtig ist. Ein Prozess, der viel Einfühlungsvermögen verlangt.

Schon die Einstiegsfrage geht unter die Haut. Sie lautet: „Wie gerne leben Sie?“ „Über die Antwort komme ich ins Gespräch darüber, woran die Menschen Freude haben“, so Westerfeld. Dazu zählt alles Mögliche: vom Besuch der Kinder bis zu einem Eis oder dem Lieblingsgericht. Eine weitere Frage lautet: „Welche Bedeutung hat es für Sie, noch lange zu leben?“ Westerfeld hat festgestellt, dass die Antworten sehr unterschiedlich sind. Je nach Lebenssituation. Sie berichtet: „Wenn jemand eine schwere Grunderkrankung hat, kann es sein, dass ihm die Qualität des restlichen Lebens wichtiger ist als die Länge. Manche sagen, dass sie nicht bis zum Lebensende bettlägerig oder verwirrt sein möchten. Manche wollen, dass bei Herzstillstand keine Wiederbelebung unternommen wird. Andere dagegen wollen alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen.“

Angehörige werden entlastet

In der Beratung werden auch Fragen nach persönlichen, spirituellen oder religiösen Überzeugungen geklärt. Darüber werden so lange ausführliche Gespräche geführt, bis der Vorausplanende für verschiedenste Situationen festgelegt hat, was in seinem Sinne ist. Das Konzept sieht vor, die Angehörigen mit in den Gesprächsprozess einzubeziehen. Sind alle Entscheidungen getroffen, erstellt der BVP-Begleiter die Dokumente und alle Beteiligten unterschreiben sie. Zuletzt bespricht der Hausarzt die Vorausplanung mit dem Betroffenen.

Am Ende des Prozesses gibt es eine detaillierte Patientenverfügung, Anweisungen für den Notarzt, gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht und auch Hinweise darauf, was in der Sterbephase gewünscht ist. Grundsätzlich gilt: Die Verfügung kann jederzeit geändert werden, solange man dazu in der Lage ist. Es verlangt Mut, sich den Fragen zu stellen – gerade für Angehörige ist es aber eine Entlastung, die Wünsche in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen zu kennen. Und: „Betroffene sind in der Regel erleichtert, wenn sie wissen, dass sie so behandelt werden, wie es ihrer Vorstellung entspricht, und sie dafür alles geregelt haben. Das erlebe ich immer wieder“, so Westerfeld.

Informationen

Seit 2018 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die sogenannte „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ – allerdings nur in Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheimen.

Auskünfte zum Konzept erteilt die „Deutsche interprofessionelle Vereinigung Behandlung im Voraus planen“ online oder per Telefon.
Tel. 069 / 34 87 20 55

Webseite: www.div-bvp.de
Ansprechpartner in Köln ist Dr. Thomas Otten.
E-Mail: thomas.otten@erzbistum-koeln.de
Tel. 0221 / 965 28 85

Eine Broschüre „Behandlung im Voraus planen“ ist erhältlich bei:
Sabine Westerfeld
BVP Gesprächsbegleiterin & Projektleitung
Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen zur hl. Maria
Tel. 0151 / 18 21-94 22
E-Mail: bvp@cellitinnen.de

 

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Tags: Patientenverfügung , Ratgeber , Vorsorge

Kategorien: Ratgeber , Aktuelles + Hilfe