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Aus der Seniorenvertretung

Dr. Dr. Herbert Mück · 31.01.2018

Bald Dauer-Köln-Pass für Senioren?

Dank einer Initiative der Kölner Seniorenvertretung werden es Kölnerinnen und Kölner mit geringem Einkommen und einem Mindestalter von 65 Jahren schon in Kürze vermutlich einfacher haben. Bislang mussten sie jährlich den Köln-Pass, der zu Vergünstigungen berechtigt, neu beantragen und dafür ihr Einkommen nachweisen. Dieser Aufwand entfällt für sie und zugleich für die Stadt Köln ab 2018, wenn der Rat der Stadt Köln am 19. Dezember einen entsprechenden Beschluss fällt. Dies ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, da im Vorfeld der Ratsausschuss für Soziales und Senioren einstimmig eine solche Neuregelung befürwortete. In aller Regel schließt sich der Rat einem einstimmigen Votum seiner Ausschüsse an. Somit dürfte das einmal erteilte Dokument ab 2018 dauerhaft seine Gültigkeit behalten.

Zwar bleibt weiterhin eine Gültigkeitsdauer auf dem Pass vermerkt. Da diese aber einen Zeitraum von 50 Jahren umfasst, hat der entsprechende Hinweis in der Regel keine praktische Relevanz. Denn auch in 50 Jahren werden wohl nur sehr wenige Kölner 115 Jahre und älter werden. Die angegebene Dauer von 50 Jahren ist rein technischen Umständen geschuldet. Denn das städtische Computerprogramm verlangt zwingend immer das Eintragen einer Gültigkeitsdauer. Sicherheitshalber hatten die Ausschusspolitiker die von der Verwaltung vorgeschlagene Dauer von 30 Jahren auf 50 Jahre erhöht. Für die Neuregelung war entscheidend, dass die meist bescheidenen Rentenerhöhungen keinen Verlust der Köln-Pass-Berechtigung zur Folge haben und daher eine Einkommensüberprüfung erübrigen.

Ausschusssitzung mit wichtigen Themen

In der gleichen Ausschusssitzung stellte Seniorenvertreter Dr. Herbert Mück zwei weitere für Senioren bedeutsame Fragen, welche die Kölner Verwaltung in nächster Zeit beantworten will. Mück wollte wissen, ob der ab Januar für Rheinenergie-Kunden geltende Wassertarif sozialverträglicher gestaltet werden kann. Dieser sieht eine Erhöhung des Grundpreises bei gleichzeitiger Senkung des Verbrauchspreises vor. Dadurch werden Vielverbraucher begünstigt, Einzelhaushalte mit geringem Wasserverbrauch dagegen benachteiligt. Zu letzteren gehören auch sehr viele Senioren mit geringem Einkommen, insbesondere alleinstehende ältere Frauen mit geringer Rente.

Tabu-Thema: Gewalt in der Pflege

Mücks zweite Frage galt einem Tabu-Thema, über das kaum gesprochen und dadurch auch wenig bekannt ist: Gewalt in der ambulanten Pflege. Damit sei nicht nur körperliche Gewalt gemeint, sondern auch Anschreien, Stillstellen durch Beruhigungsmittel, „Bestrafungen“ des zu Pflegenden mit Nahrungsentzug oder unterlassenen Hilfeleistungen. Hierzu gibt es bislang nur wenige Untersuchungen. Experten gehen jedoch davon aus, dass es in einem beachtlichen Ausmaß zu den geschilderten Gewaltanwendungen kommt. Während die Gesellschaft für Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen immer sensibler wird und es bei den Jugendämtern zuständige Sachbearbeiter gibt, wird das Thema Gewalt gegenüber Pflegebedürftigen bis heute weitgehend ignoriert, insbesondere im ambulanten Bereich. Mück fragte, ob sich die Stadt Köln vorstellen kann, eine Anlauf- und Beratungsstelle zum Thema Gewalt in der ambulanten Pflege einzurichten oder deren Einrichtung zumindest zu fördern. Immerhin wird die städtische Zeitschrift KölnerLeben in 2018 die Problematik in einem größeren Artikel aufgreifen und damit aus dem Graubereich holen.

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Dr. Herbert Mück, Sprecher der Seniorenvertretung im Stadtbezirk Mülheim. Sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Soziales und Senioren herbert.mueck@netcologne.de

Tags: Seniorenvertretung

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