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Ratgeber

Pflegehilfsmittel: Greifer und Hausnotruf

Lisa von Prondzinski · 05.05.2022

Was zahlt man dazu?

Ganz umsonst gibt es das alles meist nicht. Eine Zuzahlung wird bei sämtlichen Hilfsmitteln aus dem Sanitätshaus, der Apotheke, vom Optiker, Akustiker oder Schuhtechniker fällig. Bei Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen und Inkontinenzeinlagen beispielsweise beträgt der Eigenanteil mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei den Pflegehilfsmitteln sieht es anders aus: Für waschbare Bettschutzeinlagen, die Matratzen vor Feuchtigkeit schützen, oder Lift- Systeme fürs Bad zahlt der Versicherte mindestens 10 Prozent der Kosten, höchstens aber 25 Euro je Hilfsmittel. Gibt jemand für sämtliche Hilfsmittel mehr als zwei Prozent seines Jahresbruttoeinkommens aus, etwa der Rente, kann er bei der Kasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Eine Sonderstellung nehmen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein. Die erhält jeder in der häuslichen Pflege im Wert von bis zu 40 Euro im Monat gratis. Das sind zum Beispiel saugende Bettschutzauflagen, Gummihandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. All das kann nur einmal benutzt werden. Wenn aber ein Pflegedienst mit im Boot ist, muss dieser die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel selbst beschaffen. Und Bewohner eines Pflegeheimes erhalten sie von ihrer Einrichtung bereitgestellt.

Nicht mehr bücken, nicht auf der Leiter wanken – Greifer sind im Haushalt vielseitig einsetzbar. Foto: www.obbomed.de

Auf Beschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben sich etliche Lieferdienste spezialisiert. Sie rechnen mit Genehmigung des Versicherten alles mit der Kasse direkt ab, während das gewünschte Paket jeden Monat nach Hause geliefert wird. „Im Prinzip ist das eine gute Sache, weil es so bequem ist“, findet Verena Querling, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Es fragt sich nur, ob der Verbraucher immer vernünftig aufgeklärt wird, denn alles über 40 Euro muss schließlich selbst gezahlt werden.“

Pflegehilfsmittel werden beantragt

Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verordnet werden. Man kann sie oft – wenn auch nicht immer – beantragen. Dafür wendet man sich am besten an die Serviceabteilung der eigenen Kasse. Doch was tun, wenn der Duschhocker oder Badewannenlift abgelehnt wird? Das passiert etwa dann, wenn die Situation des Versicherten nicht richtig eingeschätzt wird. Man sollte dann sofort Widerspruch einlegen und dies auch nachvollziehbar begründen. Die Kasse entscheidet dann erneut.

Es gibt viele Hilfsmittel, die das Aufstehen erleichtern. Auch solche, die einem helfen, aus dem Bett oder Auto zu kommen. Foto: Viacheslav Iakobchuk / fotolia

Was die Kassen übernehmen, ist festgelegt. Man erhält das, was medizinisch sinnvoll ist, und keine Luxusversionen. So gibt es für viele Hilfsmittel feste Preisobergrenzen. Das bedeutet: „Wer zum Beispiel einen bestimmten teureren Rollator von einem bestimmten Hersteller haben möchte, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Uwe Behrens, Geschäftsführer des Bundesverbandes Sanitätsfachhandel e. V. Ähnlich ist es bei Pflegehilfsmitteln. Und schlägt man ein technisches Hilfsmittel wie ein Pflegebett, das meist nur verliehen wird, aus, muss man es ganz selbst bezahlen. Etwas anders verhält es sich übrigens mit Hilfsmitteln bei privat Krankenversicherten: Dort hängt es vom gewählten Tarif ab, was erstattet wird.

Was die Kassen nicht zahlen

Natürlich wünschen sich manche noch mehr finanzielle Unterstützung. Vor allem wenn ein Gegenstand als hilfreich empfunden wird. Inge S. zum Beispiel fragte später, ob ein Einkaufstrolley bezuschusst wird. Klare Antwort hier: Nein. Denn Kranken- und Pflegekassen zahlen keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Daher auch keine Heizdecken, Schlüsseldrehhilfen oder spezielle Kleidung, die sich etwa mit Klettverschlüssen öffnen und schließen lässt statt mit komplizierten Knöpfen oder zu kleinen Reißverschlüssen. Es gibt auch kein Geld für sogenanntes Seniorenbesteck, das von allen Menschen genutzt werden kann, die an Händen oder Fingern in der Bewegung eingeschränkt sind. Möglich ist ein Zuschuss allerdings für Griffverdickungen und -verlängerungen sowie Besteckhalter für Essbesteck.

Haltegriffe in der Dusche, neben Waschbecken und Toilette sowie WC-Sitzerhöhungen – ein Plus an Sicherheit und Bequemlichkeit im Bad. Foto: navintar / fotolia

Wer berät?

Wer unsicher ist, worauf er Anspruch hat, kann zunächst seinen Arzt fragen: Ist dieser gut informiert, kann er weiterhelfen. Am besten wendet man sich aber an seine Kasse. Auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas und AWO haben kostenlose Beratungsstellen. Da hängt es allerdings von den Schwerpunkten ab, wie gut sich die Berater in der Hilfsmittel-Materie auskennen. Wer sich erstmal einen Überblick über die vielen Angebote machen möchte, besucht am besten eines der vielen Sanitätshäuser in Köln. Dort kann man sich umfangreich beraten lassen und vieles testen.

Informationen:

Wer über 75 Jahre alt ist, kann sich in den eigenen vier Wänden durch einen „Präventiven Hausbesuch“ beraten lassen. Auch die Seniorenberatungsstellen in allen Bezirksrathäusern helfen weiter.

Alle Adressen sind über das Zentrale Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung zu erfahren:
Info: 0221 / 22 12 74 00
www.stadt-koeln.de/beratungstelefon

Gute Zusammenstellung von Hilfsmitteln nach Einsatzgebiet:
Barrierefrei Leben e. V.
www.online-wohn-beratung.de

Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes einsehbar im Internet:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. de/home.action

Termine des Demenznetz Kölner Norden:
Hier werden regelmäßig Termine angeboten, um verschiedene Hilfsmittel kennenzulernen und vor Ort ganz praktisch ausprobieren. Mit Kaffee und Kuchen. Eintritt frei.
Info: 0221 / 573 32 09
Bürgercafé Chorweiler
Pariser Platz 1
http://www.buergerzentrum-chorweiler.de

Tags: ambulante Pflege , Pflege , pflegende Angehörige

Kategorien: Ratgeber , Pflege